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   LSG Hessen, 17.06.1999 - L 14 P 540/97   

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https://dejure.org/1999,11642
LSG Hessen, 17.06.1999 - L 14 P 540/97 (https://dejure.org/1999,11642)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.06.1999 - L 14 P 540/97 (https://dejure.org/1999,11642)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - L 14 P 540/97 (https://dejure.org/1999,11642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 11, § 15 Abs 3 Nr 3 SGB 11, § 14 Abs 4 SGB 11, § 2 Abs 1 SGB 11
    Pflegeversicherung - Schwerstpflegebedürftigkeit - Begriff - nächtlicher Hilfebedarf - Berücksichtigung - pflegevermeidende oder pflegebedarfsmindernde Maßnahmen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Pflegeversicherung - Schwerstpflegebedürftigkeit - Begriff - nächtlicher Hilfebedarf - Berücksichtigung - pflegevermeidender oder pflegebedarfsmindernder Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 2/97 R

    Pflegeversicherung - Pflegegeld - Pflegebedarf - Pflegefall - Pflegestufe III -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.06.1999 - L 14 P 540/97
    Der Senat hält es für sachgerecht, die individuellen Lebensgewohnheiten (auch) bei der Nachtruhe zu berücksichtigen, indes mit der Einschränkung (insoweit modifiziert der Senat seine Entscheidung vom 19. Februar 1998 -- a.a.O. --), daß sie sich innerhalb der Bandbreite der gesellschaftlich allgemein akzeptierten Verhaltensnormen halten müssen (siehe auch Wilde, in: Hauck/Wilde, Sozialgesetzbuch, SGB XI, Soziale Pflegeversicherung, Stand: 1. Februar 1999, § 15 Rdnr. 8a).

    Den Begriff "nächtlicher Hilfebedarf" hat das Bundessozialgericht in seinen inzwischen dazu ergangenen Entscheidungen (siehe Urteile vom 19. Februar 1998 -- B 3 P 2/97 R -- und -- B 3 P 6/97 R --) restriktiv in dem Sinne ausgelegt, daß auch nachts regelmäßig Hilfe bei den Verrichtungen der Grundpflege anfallen müsse und eine gelegentlich anfallende Hilfe während der Nacht auch dann nicht ausreiche, wenn zusätzlich eine ständige Einsatzbereitschaft einer Hilfsperson erforderlich sei.

    Ausreichend soll es jedenfalls nicht sein (siehe BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 -- B 3 P 2/97 R --), wenn die Zahl der Nächte, in denen keine Hilfe erforderlich ist, überwiegt (nach der Entscheidung des BSG vom 6. August 1998 -- B 3 P 9/97 R -- ist bei einem nur an jedem zweiten Tag auftretenden Hilfebedarf jedenfalls ein "täglicher" Hilfebedarf zu verneinen).

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 6/97 R

    Nächtliche Pflege als Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III, höhere

    Auszug aus LSG Hessen, 17.06.1999 - L 14 P 540/97
    Auch für Versicherungsfälle, die vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 15 Abs. 3 SGB XI eingetreten sind, ist eine Orientierung an dieser gesetzlichen Konkretisierung damit zutreffend, weil sie die Vorstellung des Gesetzgebers wiedergibt (siehe Wilde, in: Hauck/Wilde, Sozialgesetzbuch, SGB XI, Soziale Pflegeversicherung, Stand: 1. August 1997, § 15 Rdnr. 16; BT-Drucksache 12/5262 zu § 12 zu Abs. 4, Seite 97; BSG, Urteile vom 19. Februar 1998 -- B 3 P 6/97 R -- und vom 6. August 1998 -- B 3 P 9/97 R --).

    Den Begriff "nächtlicher Hilfebedarf" hat das Bundessozialgericht in seinen inzwischen dazu ergangenen Entscheidungen (siehe Urteile vom 19. Februar 1998 -- B 3 P 2/97 R -- und -- B 3 P 6/97 R --) restriktiv in dem Sinne ausgelegt, daß auch nachts regelmäßig Hilfe bei den Verrichtungen der Grundpflege anfallen müsse und eine gelegentlich anfallende Hilfe während der Nacht auch dann nicht ausreiche, wenn zusätzlich eine ständige Einsatzbereitschaft einer Hilfsperson erforderlich sei.

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 9/97 R

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit in der Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 17.06.1999 - L 14 P 540/97
    Auch für Versicherungsfälle, die vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 15 Abs. 3 SGB XI eingetreten sind, ist eine Orientierung an dieser gesetzlichen Konkretisierung damit zutreffend, weil sie die Vorstellung des Gesetzgebers wiedergibt (siehe Wilde, in: Hauck/Wilde, Sozialgesetzbuch, SGB XI, Soziale Pflegeversicherung, Stand: 1. August 1997, § 15 Rdnr. 16; BT-Drucksache 12/5262 zu § 12 zu Abs. 4, Seite 97; BSG, Urteile vom 19. Februar 1998 -- B 3 P 6/97 R -- und vom 6. August 1998 -- B 3 P 9/97 R --).

    Ausreichend soll es jedenfalls nicht sein (siehe BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 -- B 3 P 2/97 R --), wenn die Zahl der Nächte, in denen keine Hilfe erforderlich ist, überwiegt (nach der Entscheidung des BSG vom 6. August 1998 -- B 3 P 9/97 R -- ist bei einem nur an jedem zweiten Tag auftretenden Hilfebedarf jedenfalls ein "täglicher" Hilfebedarf zu verneinen).

  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 3/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe III - nächtliche Hilfeleistung -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.06.1999 - L 14 P 540/97
    Bei der generellen Zeitbestimmung hätte es der Pflegebedürftige z. B. in der Hand, allein durch ein Zu-Bett-Gehen nach 22:00 Uhr oder ein Aufstehen vor 6:00 Uhr die Voraussetzung des nächtlichen Hilfebedarfs herbeizuführen (siehe dazu die Entscheidung des BSG vom 18. März 1999 -- B 3 P 3/98 R --; in der eine generelle Zeitbegrenzung für sachgerecht gehalten wird).
  • LSG Hessen, 19.02.1998 - L 14/1 P 732/97

    Pflegeversicherung - Voraussetzungen - Rund-um-die-Uhr-Pflege - nächtlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 17.06.1999 - L 14 P 540/97
    Das in § 2 Abs. 1 SGB XI normierte Selbstbestimmungsrecht spricht indes dafür, auf die Schlafgewohnheiten des Pflegebedürftigen abzustellen (siehe dazu Urteil des Senats vom 19. Februar 1998 -- L 14/1 P 732/97 --).
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